• Elektrofachkraft für Duisburg — links und rechts des Rheins
Fragen & Antworten

Elektriker Duisburg – häufige Fragen

Antworten auf das, was Kundinnen und Kunden in Duisburg uns am häufigsten fragen – geordnet nach Zuständigkeit, Sicherheit, Ablauf, Prüfung und Recht. Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie einfach an.

Kein Formular, kein Umweg – nur der direkte Anruf, kostenlos und unverbindlich.

Vor allen Fragen: die goldene Sicherheitsregel

Riecht es verschmort, sehen Sie Funken oder wird eine Steckdose oder Sicherung ungewöhnlich warm: Schalten Sie den betroffenen Stromkreis oder den Hauptschalter sofort stromlos. Berühren Sie nichts und schalten Sie nichts wieder ein. Sehen oder riechen Sie Feuer oder Rauch, rufen Sie zuerst die Feuerwehr unter 112 – erst danach unseren Elektro-Notdienst.

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Manche Fragen lassen sich nur im persönlichen Gespräch beantworten – vor allem die nach dem Preis. Schildern Sie uns Ihr Anliegen, wir hören zu und ordnen es ein. Das Gespräch selbst kostet Sie nichts.

Fragenblöcke nach Thema

Fragen, geordnet wie Sie sie stellen würden

Fünf Themen, dreizehn Antworten – von der Zuständigkeit bis zum Recht. Klicken Sie eine Frage an, um die Antwort zu lesen.

Zuständigkeit

Woran erkenne ich, ob eine Störung beim Netzbetreiber liegt oder in meiner Hausinstallation?
Fragen Sie kurz bei Nachbarn nach oder schauen Sie, ob die Straßenbeleuchtung noch funktioniert. Sind auch andere Häuser betroffen, handelt es sich in der Regel um eine Störung des Netzes – zuständig ist dann die Störungsnummer Ihres Netzbetreibers, ersatzweise vermittelt die Behördennummer 115 dorthin. Bleibt der Ausfall auf Ihre eigene Wohnung oder Ihr Haus beschränkt, liegt die Ursache in der Hausinstallation, und das ist unser Fall.
Ist mein Stromanbieter für eine Störung zuständig?
Nein. Zuständig ist der Netzbetreiber, nicht der Stromanbieter beziehungsweise -lieferant. Der Anbieter regelt Ihren Stromvertrag und die Abrechnung, der Netzbetreiber ist für die Leitungen und für Netzstörungen verantwortlich – bei einer Störung wenden Sie sich deshalb an dessen Störungsnummer.
Wer ist für den Zähler und den plombierten Bereich zuständig?
Der Zählerschrank und der plombierte Bereich rund um den Zähler gehören dem Netz- beziehungsweise Messstellenbetreiber. Arbeiten dort dürfen nur von einem im Installateurverzeichnis eingetragenen Betrieb und in Abstimmung mit dem Netzbetreiber ausgeführt werden; auch das Setzen und Plombieren des Zählers selbst übernimmt der Netzbetreiber.

Sicherheit

Was schützt eigentlich was – FI-Schalter oder Sicherung?
Die beiden werden oft verwechselt, tun aber unterschiedliche Dinge. Ein Leitungsschutzschalter – im Alltag „Sicherung" genannt – bewahrt die Leitung selbst vor Überlast und Kurzschluss. Ein FI-Schalter dagegen, fachlich Fehlerstrom-Schutzschalter oder RCD, schützt nicht das Kabel, sondern Sie: Er löst aus, sobald Strom einen ungewollten Weg nimmt. Fliegt einer der beiden immer wieder heraus, sollte eine Elektrofachkraft die Ursache messen, statt ihn wiederholt hochzuschalten.
Darf ich eine ausgelöste Sicherung selbst wieder einschalten?
Einmal dürfen Sie das versuchen, nachdem Sie größere oder verdächtige Verbraucher vom betroffenen Stromkreis getrennt haben. Springt die Sicherung sofort wieder heraus oder wird sie dabei warm, versuchen Sie es nicht erneut – das deutet auf einen Kurzschluss hin, und hier braucht es eine Elektrofachkraft.
Kann ich eine defekte Steckdose oder einen Lichtschalter selbst reparieren?
Bei der festen Elektroinstallation nicht. Leitungen, Steckdosen, Schalter und der Verteiler gehören zur Festinstallation, an der laut Niederspannungsanschlussverordnung ausschließlich eine Elektrofachkraft oder ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragener Betrieb arbeiten darf – aus gutem Grund: Lebensgefahr, Brandrisiko und der Verlust des Versicherungsschutzes. Steckerfertige Lampen und Geräte mit Schuko-Stecker dürfen Sie dagegen jederzeit selbst anschließen.

Ablauf

Wie läuft ein Termin bei Ihnen ab?
Am Telefon schildern Sie kurz Ihr Anliegen, wir stellen gezielte Rückfragen und ordnen Dringlichkeit sowie Umfang ein. Danach vereinbaren wir einen passenden Termin. Vor Ort prüfen wir die Anlage, führen die Arbeiten aus und übergeben Ihnen bei umfangreicheren Aufträgen ein Protokoll.
Was kann ich selbst prüfen, bevor Sie da sind?
Bei einem Stromausfall dürfen Sie gefahrlos nachsehen, ob im Verteiler ein FI-Schalter oder ein Leitungsschutzschalter ausgelöst hat, und einmal versuchen, ihn wieder einzuschalten, nachdem Sie große Verbraucher getrennt haben. Springt er sofort wieder heraus, riecht es verschmort oder wird ein Bauteil warm, versuchen Sie es nicht erneut und rufen Sie uns an. An der festen Installation selbst sollten Sie nichts verändern.

Prüfung

Was ist eine Elektroprüfung beziehungsweise Anlagenprüfung?
Dabei wird der sichere Zustand Ihrer Elektroanlage per Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung festgestellt und in einem Prüfprotokoll dokumentiert – als Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 oder als Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100. Typische Anlässe sind Kauf, Verkauf oder Vermietung einer Immobilie, eine Sanierung oder der Wunsch nach mehr Sicherheit.
Wie oft sollte eine Elektroprüfung stattfinden?
Für Privathaushalte gibt es keine allgemeine gesetzliche Prüfpflicht; als grobe Orientierung wird häufig ein Abstand von etwa vier Jahren genannt, bei Vermietung eher kürzer. Für gewerblich genutzte Anlagen und Betriebsmittel gilt die DGUV Vorschrift 3, deren Prüffristen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.

Recht

Wer darf am Zählerschrank oder am Hausanschluss arbeiten?
Nur ein Betrieb, der im Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers eingetragen ist, darf Anlagen anschließen, den Zählerschrank verändern oder Arbeiten im plombierten Bereich vornehmen – das schreibt die Niederspannungsanschlussverordnung vor. Betrifft das Ihren Fall, stimmen wir die nötigen Schritte für Sie mit dem Netzbetreiber ab.
Muss eine Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet werden?
Ja, Ladeeinrichtungen sind grundsätzlich beim Netzbetreiber anzumelden. Wallboxen über 11 kW sind zusätzlich genehmigungspflichtig, typischerweise betrifft das 22-kW-Geräte; eine auf 11 kW gedrosselte Wallbox ist in der Regel nur anmeldepflichtig. Anmeldung und Inbetriebnahme übernimmt üblicherweise der eingetragene Fachbetrieb.
Ist Überspannungsschutz Pflicht?
Für Neuanlagen und wesentliche Erweiterungen gilt Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 und -534 inzwischen in der Regel als Pflicht. Für unveränderten Bestand besteht kein zwingender Nachrüstzwang, eine Nachrüstung wird aber dringend empfohlen – besonders, wenn empfindliche Elektronik oder eine PV-Anlage angeschlossen sind.

Wer hier antwortet

Elektrofachkraft

Arbeiten an der festen Elektroinstallation ausschließlich durch eine Elektrofachkraft.

Eingetragener Fachbetrieb

Im Handwerk als Fachbetrieb eingetragen – ohne weitere Behauptungen.

Frage nicht dabei?

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